Informationen für unsere SchülerInnen der Stufe 10, die im Schuljahr 2023/24 in eine gymnasiale Oberstufe wechseln möchten.
Infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 gibt beim Wechsel in die gymnasiale Oberstufe im Schuljahr 2023/24 einige Dinge zu beachten.
Informationen für SchülerInnen der Stufe 10, die im Schuljahr 2023/24 in die gymnasiale Oberstufe wechseln möchten
Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW für unsere SchülerInnen der Stufe 10, die nach ihrem Abschluss im Schuljahr 2023/24 in die gymnasiale Oberstufe wechseln möchten (SeiteneinsteigerInnen in die gymnasiale Oberstufe aus Schulen ohne eigene Sekundarstufe II)
Infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 wird an den nordrhein-westfälischen Gymnasien ab dem Schuljahr 2023/24 in der gymnasialen Oberstufe drei Jahre lang eine aufwachsende Jahrgangstufe (Einführungsphase bis Q2) in der Regel nicht zur Verfügung stehen. Gleichwohl werden zur Aufrechterhaltung eines gymnasialen Angebots in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sogenannte „Bündelungsgymnasien“ eine entsprechende Jahrgangsstufe einrichten.
Zur Fortsetzung ihrer Bildungslaufbahn im Schuljahr 2023/24 stehen Schülerinnen und Schülern aus Schulen ohne eigene Sekundarstufe II demnach grundsätzlich folgende schulische Wege offen (jeweils sofern eine betreffende Schule in der Nähe erreichbar ist):
Wechsel in die gymnasiale Oberstufe von Gesamtschulen,
Wechsel an Berufliche Gymnasien (Berufskolleg),
Wechsel in die gymnasiale Oberstufe verbleibender G8-Gymnasien, vorhandener G9-Schulversuchsgymnasien oder vorhandener Aufbaugymnasien,
Wechsel in die gymnasiale Oberstufe von „Bündelungsgymnasien“.
Nähere Informationen zu dem Angebot an Schulen in geeigneter Entfernung zum jeweiligen Wohnort bietet die Schule-suchen-Funktion auf der Website des Ministeriums für Schule und Bildung NRW:
https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SchuleSuchen/index.xhtml
Um die Nachfrage insbesondere an den „Bündelungsgymnasien“ mit hinreichendem Vorlauf schulscharf bestimmen und für alle Schülerinnen und Schülern einen Schulplatz vormerken zu können, ist es erforderlich, dass sich Interessentinnen und Interessenten bereits zum Schulhalbjahreswechsel rechtzeitig innerhalb des üblichen Anmeldezeitraums für die weiterführenden Schulen bis Anfang März bei der Schule ihrer Wahl anmelden.
Für individuelle Beratungen und weitere Informationen zum Anmeldeverfahren, das sich in der praktischen Umsetzung vor Ort unterschiedlich gestalten kann, stehen bei Bedarf die zuständigen Lehrkräfte der abgebenden sowie der aufnehmenden Schulen zur Verfügung.
Anmeldung an der EIR
Bitte kommen Sie zur der Anmeldung Ihres Kindes am besten mit ausgefülltem Anmeldeformular.
Sie können das Formular herunterladen und anschließend am Computer öffnen und ausfüllen.
Oder Sie drucken es und füllen per Hand aus.
So können Sie die Wartezeit an der Schule verkürzen.
--> Anmeldeformular
Du musst die Schule wechseln und möchtest zu EIR kommen?
Hilfe bekommst Du in diesem Fall bei Deinem Klassenlehrer. Termine für ein Aufnahmegespräch an unserer Schule bekommst Du unter der Telefonnummer 02365-5033260.
Alles Weitere ergibt sich dann im Gespräch. Schülerinnen und Schüler, die vom Gymnasium zu uns wechseln, werden – auch bei Nichtversetzung – auf Probe in die nächsthöhere Klasse versetzt.
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In die Lehre, aufs Berufskolleg oder zum Gymnasium? Hier findest Du wichtige Links:
Berufsberatung der Arbeitsagentur
Albert-Schweitzer-Gymnasium/Geschwister-Scholl-Gymnasium
Flyer der Martin-Luther-King Schule